Steiner Energie hält weiterhin am BFE-Referenzmarktpreis fest
Steiner Energie bezahlt seit dem 01.01.2022 für Energie aus Photovoltaik-Anlagen eine Vergütung gemäss dem sogenannten Referenzmarktpreis (*1), der vom Bundesamt für Energie (BFE) vierteljährlich festgelegt wird. Damit orientiert sich die Vergütung am effektiven Wert am Strommarkt.
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