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Rücklieferung Strom

Vergütung mit kostendeckendem Einspeisetarif

Unsere RegioPartner, die unabhängigen Produzenten (UP), speisen die mit ihren Anlagen produzierte Energie in das Netz der Steiner Energie AG ein. Die Steiner Energie AG vergütet ihren Marktpartnern diese Energie mit einem speziellen kostendeckenden Einspeisetarif.

Die Rückliefervergütung besteht aus der Einspeisung ins Netz und dem Herkunftsnachweis (HKN). Steiner Energie AG ist gesetzlich verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Für die Abnahme und Vergütung von HKN besteht jedoch keine Pflicht. 

Berechnung Vergütung

Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen. Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien werden individuell vereinbart.

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Ihr Kontakt

Martin Bättig
Leiter Dienstleistungen und Fachverantwortlicher Energie
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