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Wohnungswechsel und Liegenschaftsverkäufe sind uns rechtzeitig vor dem Termin mitzuteilen. Bis dahin haftet der/die bisherige Kunde/Kundin für den in den betreffenden Räumen festgestellten Strombezug. Mit dem Online-Wohnungswechsel erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren bevorstehenden Wohnungswechsel auch ausserhalb der Bürozeiten auf einfache und schnelle Art zu melden. Wählen Sie das entsprechende Formular.

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