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1. Energieeffizienzberatung (fakultativ) Die Energieeffizienzberatung wird durch das Amt für Umwelt und Energie (uwe) in Zusammenarbeit mit akkreditierten Beratern durchgeführt. • Information: www.umwelt-luzern.ch

2. Fördergesuch einreichen Das Fördergesuch muss vor Baubeginn vollständig ausgefüllt, mit der Originalunterschrift versehen und inklusive der notwendigen Beilagen postalisch bei der Steiner Energie AG eingereicht und bewilligt werden.
Unterlagen Das Fördergesuch und weitere Informationen sind wie folgt erhältlich: • Download • Abholung oder Bestellung bei Steiner Energie AG, Industriestrasse 1, 041 499 90 90

3. Freigabe Die Steiner Energie AG entscheidet über das Fördergesuch auf Basis des vorliegenden Reglements und teilt dem Gesuchsteller den Entscheid (Zusage/Ablehnung) schriftlich mit. Die Steiner Energie AG behandelt und beantwortet die Gesuche in der Regel innerhalb von zwölf Arbeitstagen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Abnahme Die Fertigstellung der Installation ist der Steiner Energie AG mit dem «Inbetriebnahmebescheid» schriftlich mitzuteilen. Nach Erhalt des Inbetriebnahmebescheids vereinbart SicuroCentral AG im Auftrag der Steiner Energie AG mit dem Anlageneigentümer einen Termin für die Prüfung/Abnahme der Installation. Aus Gründen der Qualitätssicherung wird jede Anlage durch SicuroCentral AG geprüft und abgenommen.

5. Auszahlung Nach Abnahme der Installation durch SicuroCentral AG wird der Förderbeitrag entsprechend der Abnahme definitiv berechnet und ausbezahlt.
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